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Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 15,00 € pro Jahr und Familie, unabhängig von der Zahl der am Unterricht teilnehmenden Familienmitglieder. 

Fälligkeit und Beitragseinzug ist im März eines jeden Jahres.

Bei Neueintritt während des laufenden Jahres wird der Mitgliedsbeitrag mit der 1. Abbuchung des Unterrichtsentgeltes abgebucht.

Grundgebühr

Die Grundgebühr beträgt 15,00 € pro Jahr  für jeden Kursteilnehmer, unabhängig vom Zeitpunkt der An- und Abmeldung. Die Grundgebühr wird im  Januar eines jeden Jahres abgebucht, bei Unterrichtsbeginn während des laufenden Jahres wird die Grundgebühr mit der 1. Abbuchung des Unterrichtsentgeltes abgebucht. In den Grundgebühren sind enthalten: Unfallversicherung für Schüler und Lehrer, Verbandsabgaben, Verwaltungskosten.

Auswärtigenzuschlag

Der Auswärtigenzuschlag beträgt 6,00 € pro Monat und Schüler für Kursteilnehmer/innen, deren Wohnsitz sich außerhalb der Gemeinde Lenningen befindet.

Keinen Auswärtigenzuschlag zahlen die Mitglieder der Musizierkreise und 
des Orchesters.

Neue Unterrichtsentgelte ab November 2016

Unterrichtsentgelte

 

Kinder, Schüler und Studenten

Erwachsene

30 Min.

45 Min.

60 Min.

30 Min.

45 Min.

Einzelunterricht

50,-

75,-

 

63,-

94,-

2er Gruppe

29,-

43,-

 

35,-

53,-

3er Gruppe

19,-

29,-

 

24,-

35,-

4er Gruppe

 

22,-

 

 

25,-

 

 

 

 

 

 

MFE, Kindertanz und Musikwichtel

       19,-

 

 

 

 

 

 

Spiel und Tanzgruppen

 

 

15,-

 

16,-

 

 

 

 

 

 

Chorische Stimmbildung

 

19,-

 

 

24,-

Schüler und Studenten ab 18 Jahren benötigen eine Bescheinigung.

Das Unterrichtsentgelt wird in 12 Monatsraten eingezogen. Fälligkeit und Einzug des Entgelts erfolgt zur Mitte des jeweiligen Monats.

Die Ferienabschnitte der Schulen sind auch bei der Musikschule unterrichtsfrei. Das Jahresentgelt umfasst daher entsprechend der Schulwochen mindestens 35 Unterrichtseinheiten. Sollten aus Gründen, welche die Lehrkraft oder die Musikschule zu verantworten hat, weniger Unterricht stattgefunden haben, werden auf schriftlichen Antrag der Zahlungspflichtigen die Entgelte anteilsmäßig am Ende des Musikschuljahrs (Oktober) oder des jeweiligen Kurses zurückerstattet. Das Antragsformular kann auf der Homepage heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle der Musikschule abgeholt werden.

Kosten für Instrumente, Noten und dergleichen sind in den Entgelten nicht enthalten.

Der Einzug erfolgt ausschließlich per Lastschriftverfahren.

Ermäßigungen und Zuschüsse

Freie Teilnahme an einem Ergänzungsfach erhält der Schüler/die Schülerin bei der Belegung eines Faches aus der Unter-, Mittel- oder Oberstufe.

Einen Zuschuss von 10% für den Unterricht an ihrem/seinem Lerninstrument gewähren wir den Schülerinnen und Schülern, die im Orchester der Musikschule mitspielen.

Die Gemeinde Lenningen gewährt einen Familienzuschuss in Höhe von 20% - 30% der Gesamtunterrichtsentgelte, wenn gleichzeitig drei oder mehr Kinder bei der Musikschule Lenningen e.V. Kurse belegt haben.

April - 2019
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