Der Mitgliedsbeitrag beträgt 15 € pro Musikschuljahr und Schüler/in oder Familie, unabhängig von der Zahl der am Unterricht teilnehmenden Familienmitglieder.
Der Mitgliedsbeitrag für Musikvereine beträgt pro Jahr 50 €.
Fälligkeit und Beitragseinzug ist im März eines jeden Jahres.
Bei Neueintritt während des laufenden Musikschuljahres ist der Mitgliedsbeitrag für das gesamte Musikschuljahr fällig.
Die Grundgebühr beträgt 15,00 € pro Jahr für jeden Kursteilnehmer, unabhängig vom Zeitpunkt der An- und Abmeldung. Die Grundgebühr wird im Januar eines jeden Jahres abgebucht, bei Unterrichtsbeginn während des laufenden Jahres wird die Grundgebühr mit der 1. Abbuchung des Unterrichtsentgeltes abgebucht. In den Grundgebühren sind enthalten: Unfallversicherung für Schüler und Lehrer, Verbandsabgaben, Verwaltungskosten.
Der Auswärtigenzuschlag beträgt 6,00 € pro Monat und Schüler:innen/ Kursteilnehmer:innen, deren Wohnsitz sich außerhalb der Gemeinde Lenningen befindet.
Lenninger Schüler:innen, die mindestens 5 Jahre im Unterricht in der Musikschule waren, werden bei Wegzug vom Auswärtigenzuschlag befreit.
Keinen Auswärtigenzuschlag zahlen die Mitglieder der Musizierkreise, der musikalischen Früherziehung (MFE) oder Musikwichtel.
Unterrichtsentgelte | |||||
| Kinder, Schüler und Studenten | Erwachsene | |||
30 Min. | 45 Min. | 60 Min. | 30 Min. | 45 Min. | |
Einzelunterricht | 60,- | 90,- |
| 75,- | 112,- |
2er Gruppe | 33,- | 49,- |
| 40,- | 60,- |
3er Gruppe | 23,- | 34,- |
| 30,- | 45,- |
4er Gruppe |
| 26,- |
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| 33,- |
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MFE, Musikwichtel, Musik 1. Klasse | 23,- | ||||
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Spiel und Tanzgruppen |
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| 17,- |
| 24,- |
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Chorische Stimmbildung |
| 21,- |
| 26,- |
Schüler und Studenten ab 18 Jahren benötigen eine Bescheinigung.
Das Unterrichtsentgelt wird in 12 Monatsraten eingezogen. Fälligkeit und Einzug des Entgelts erfolgt zur Mitte des jeweiligen Monats.
Die Ferienabschnitte der Schulen sind auch bei der Musikschule unterrichtsfrei. Das Jahresentgelt umfasst daher entsprechend der Schulwochen mindestens 35 Unterrichtseinheiten. Sollten aus Gründen, welche die Lehrkraft oder die Musikschule zu verantworten hat, weniger Unterricht stattgefunden haben, werden auf schriftlichen Antrag der Zahlungspflichtigen die Entgelte anteilsmäßig am Ende des Musikschuljahrs (September) oder des jeweiligen Kurses zurückerstattet. Das Antragsformular kann auf der Homepage heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle der Musikschule abgeholt werden.
Kosten für Instrumente, Noten und dergleichen sind in den Entgelten nicht enthalten.
Der Einzug erfolgt ausschließlich per Lastschriftverfahren.
Die Gemeinde Lenningen gewährt einen Familienzuschuss in Höhe von 20% - 30% der Gesamtunterrichtsentgelte, wenn gleichzeitig drei oder mehr Kinder bei der Musikschule Lenningen e.V. Kurse belegt haben.
Unsere Musikschule ist berechtigt, "Gutscheine zur Teilhabe am kulturellen Leben" anzunehmen und zu verrechnen.
Im Bedarfsfall gewähren wir auch Sozialermäßigungen. Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung.
Unser Anliegen ist, es jedem, der Interesse hat, eine musikalisch Aus-/Bildung zu ermöglichen.