Mitgliedschaft
Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht bzw. in den Instrumentalgruppen ist die Mitgliedschaft des Schülers/der Schülerin oder eines Familienmitglieds in der Musikschule Lenningen e.V.
Abstimmungsberechtigt bei Mitglieder-Hauptversammlungen ist nur das eingetragene Mitglied.
Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht ist für Mitglieder eines Musikvereins die Mitgliedschaft des Musikvereins in der Musikschule Lenningen e.V.
Abstimmungsberechtigt bei Mitglieder-Hauptversammlungen ist nur ein Vertreter dieses Musikvereins.
Unterricht
Der Musikunterricht wird nach Möglichkeit dezentralisiert in den Teilorten Lenningens gegeben, insbesondere für die jüngeren Schüler. Die Dauer der Unterrichtsstunde beträgt pro Woche und Schüler 30 oder 45 Minuten im Gruppen- oder Einzelunterricht,
45 Minuten in der Musikalischen Früherziehung und im Eltern-Kind-Kurs „Musikwichtel“.
Anmeldung zu den Kursen
Anmeldungen entsprechend den Ausschreibungen zum Beginn des Musikschuljahres. Anmeldungen sind während des laufenden Musikschuljahres nach Abstimmung mit der Musikschulleitung möglich. Der vom Schüler belegte Kurs kann zeitlich unbegrenzt bis zum Erreichen des Kurszieles besucht werden. Eine Neuanmeldung ist in diesem Fall auch über den Wechsel des Musikschuljahres hinaus nicht notwendig.
Abmeldung von den Kursen
Abmeldungen vom Gruppenunterricht sind zum 30. September bzw. zum Ende eines Kurses möglich. Vom Einzelunterricht kann zudem zum 31. März abgemeldet werden.
In den Kursen der Musikalischen Früherziehung erfolgt die Abmeldung vor der Einschulung zum 31. Juli.
Die Abmeldung von den Musikwichtel-Kursen ist auch bei Eintritt in den Kindergarten möglich.
Die Abmeldung muss der Musikschulleitung 4 Wochen vor dem Kündigungstermin schriftlich vorliegen.
Unabhängig von einer Abmeldung vom Unterricht bleibt die Mitgliedschaft in der Musikschule bestehen. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist entsprechend der Satzung zum Ende des Musikschuljahres möglich.
Ausschreibung der Kurse und Bekanntmachungen
Ausschreibungen und Bekanntmachungen erfolgen im Mitteilungsblatt des Gemeinde-verwaltungsverbandes Lenningen. Die dort genannten Fristen sind bitte zu beachten.
Musikschuljahr und Ferien
Das Musikschuljahr läuft vom 1. Oktober bis zum 30. September. Ferienabschnitte der allgemeinbildenden Schulen Baden-Württembergs werden auch in der Musikschule eingehalten.
Versicherungsschutz
Seitens der Musikschule besteht für die Schüler:innen eine Unfallversicherung bei der Württ. Gemeindeversicherung a.G.
Stand: 15.07.2024