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Geschäftsordnung

Mitgliedschaft 

Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht bzw. in den Instrumentalgruppen ist die Mitgliedschaft eines Familienmitgliedes / des Kursteilnehmers bei der Musikschule Lenningen e. V. 

Abstimmungsberechtigt bei Haupt – Mitgliederversammlungen ist nur das eingetragene Mitglied.

Unterricht

Der Musikunterricht wird nach Möglichkeit dezentralisiert in den Teilorten Lenningens gegeben, insbesondere für die jüngeren Schüler. Die Dauer der Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten und 30 Minuten im Gruppen- und Einzelunterricht, 60 Minuten für die Musikalische Früherziehung und die Kindertanzgruppe, jeweils pro Woche und Gruppe bzw. Schüler.

 

Anmeldung zu den Kursen

 

Anmeldung entsprechend den Ausschreibungen. Sonstige Anmeldungen sind während des laufenden Musikschuljahres nach Abstimmung mit der Musikschulleitung möglich. Der vom Schüler belegte Kurs kann zeitlich unbegrenzt bis zum Erreichen des Kurszieles besucht werden. Neuanmeldung ist in diesem Fall auch über den Wechsel des Musikschuljahres hinaus nicht notwendig.

 

Abmeldung von den Kursen

Abmeldung vom Gruppenunterricht ist zum 31. Oktober bzw. zum Ende eines Kurses möglich. Vom Einzelunterricht kann zudem zum 31. März abgemeldet werden. Abmeldung Musikalische Früherziehung und Musikwichtel bei Eintritt in den KIGA bzw. Einschulung zum 31. Juli. Die Abmeldung muss der Musikschulleitung 4 Wochen vor dem Kündigungstermin schriftlich vorliegen. Unabhängig von einer Abmeldung vom Unterricht bleibt die Mitgliedschaft in der Musikschule bestehen. Kündigung der Mitgliedschaft entsprechend der Satzung, d.h. zum 31. Oktober.

 

Ausschreibung der Kurse und Bekanntmachung

Ausschreibungen und Bekanntmachungen erfolgen im Mitteilungsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Lenningen. Die dort genannten Fristen sind bitte zu beachten.

 

Musikschuljahr und Ferien

Das Musikschuljahr läuft vom 1. November bis zum 31. Oktober. Ferienabschnitte der allgemeinbildenden Schulen Baden-Württembergs werden auch in der Musikschule eingehalten.

 

Versicherungsschutz

Seitens der Musikschule besteht für die Schüler eine Unfallversicherung bei der Württ. Gemeindeversicherung a.G.

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