Gebühren

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag für Mitglieder ohne Unterrichtsbelegung beträgt 15 € pro Musikschuljahr.

Der Mitgliedsbeitrag für Mitglieder mit Unterrichtsbelegung beträgt 30 € pro Musikschuljahr und Schüler/in oder Familie, unabhängig von der Zahl der am Unterricht teilnehmenden Familienmitglieder. Darin enthalten sind:  Unfallversicherung für Schüler und Lehrer, Verbandsabgaben, Verwaltungskosten.

Der Mitgliedsbeitrag für Musikvereine beträgt pro Jahr 50 €.

Der Mitgliedsbeitrag ist fällig zum Beginn des Musikschuljahres. Bei Neueintritt während des laufenden Musikschuljahres ist der Mitgliedsbeitrag in voller Höhe des gesamten Musikschuljahres fällig.

Grundgebühr

Die Verwaltungs- bzw Grundgebühr wird für die Mitglieder der Musikschule e.V. nicht erhoben.

Für Schüler aus Musikvereinen wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 € pro Jahr für jeden Kursteilnehmer erhoben, unabhängig vom Zeitpunkt der An- und Abmeldung. Die Grundgebühr wird im Januar eines jeden Jahres in Rechnung gestellt. Bei Unterrichtsbeginn während des laufenden Jahres wird die Grundgebühr mit der 1. Inrechnungstellung des Unterrichtsentgeltes vom jeweiligen Musikverein erhoben. In den Grundgebühren sind enthalten: Unfallversicherung für Schüler und Lehrer, Verbandsabgaben, Verwaltungskosten.

Auswärtigenzuschlag

Der Auswärtigenzuschlag beträgt 6,00 € pro Monat und Schüler/in, dessen/deren Wohnsitz sich außerhalb der Gemeinde Lenningen befindet. Lenninger Schüler/innen, die mindestens 5 Jahre im Unterricht in der Musikschule waren, werden bei Wegzug vom Auswärtigenzuschlag befreit. Keinen Auswärtigenzuschlag zahlen die Mitglieder der Musizierkreise,  der musikalischen Früherziehung (MFE) oder Musikwichtel.

Unterrichtsentgelte

Die aktuellen Unterrichtsentgelde sind in folgender Tabelle zusammengefasst.

Dauer je EinheitKinder, Schüler und StudentenErwachsene
Einzelunterricht30 Min.60,-75,-
45 Min.90,-112,-
2er Gruppe30 Min.33,-40,-
45 Min.49,-60,-
3er Gruppe30 Min.23,-30,-
45 Min.34,-45,-
4er Gruppe45 Min.26,-33,-
MFE, Musikwichtel, Musik 1. Klasse23,-
Spiel und Tanzgruppen60 Min.17,-24,-
Chorische Stimmbildung60 Min.21,-26,-
Unterrichtsentgelte Stand Oktober 2024. Die Preise sind Monatsentgelte

Schüler und Studenten ab 18 Jahren benötigen eine Bescheinigung.

Das Unterrichtsentgelt wird in 12 Monatsraten eingezogen. Fälligkeit und Einzug des Entgelts erfolgt zur Mitte des jeweiligen Monats.

Die Ferienabschnitte der Schulen sind auch bei der Musikschule unterrichtsfrei. Das Jahresentgelt umfasst daher entsprechend der Schulwochen mindestens 35 Unterrichtseinheiten. Sollten aus Gründen, welche die Lehrkraft oder die Musikschule zu verantworten hat, weniger Unterricht stattgefunden haben, werden auf schriftlichen Antrag der Zahlungspflichtigen die Entgelte anteilsmäßig am Ende des Musikschuljahrs (September) oder des jeweiligen Kurses zurückerstattet. Das Antragsformular kann auf der Homepage heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle der Musikschule abgeholt werden.

Kosten für Instrumente, Noten und dergleichen sind in den Entgelten nicht enthalten.

Der Einzug erfolgt ausschließlich per Lastschriftverfahren.

Ermäßigungen und Zuschüsse

Die Gemeinde Lenningen gewährt einen Familienzuschuss in Höhe von 20% – 30% der Gesamtunterrichtsentgelte, wenn gleichzeitig drei oder mehr Kinder bei der Musikschule Lenningen e.V. Kurse belegt haben. Unsere Musikschule ist berechtigt, „Gutscheine zur Teilhabe am kulturellen Leben“ anzunehmen und zu verrechnen. Im Bedarfsfall gewähren wir auch Sozialermäßigungen. Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung. Unser Anliegen ist, es jedem, der Interesse hat, eine musikalisch Aus-/Bildung zu ermöglichen.

Für eine Rückvergütung, prüfen Sie bitte, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und füllen folgendes Formular aus:

Das unterschriebene Formular reichen Sie in der Geschäftsstelle unter folgender Adresse ein:

Musikschule Lenningen e. V., Postweg 43, 73252 Lenningen